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Sehenswertes in der näheren Umgebung der Gärten Höllberg

Schaugärten der Staudengärtnerei Gaissmayer

Website Staudengärtnerei Gaissmayer

Museum der Gartenkultur

Website Museum der Gartenkultur

Garten Drs. Huthmann

87746 Daxberg
Tel. 0049 (0) 8336 1805

Garten Wolfgang Seethaler

88131 Lindau
Website Garten Wolfgang Seethaler

Garten Schindlbeck

86159 Oberwiesenbach
Tel. 0049 (0) 8283 1222

Garten Josef Müller

86159 Oberwiesenbach
Tel. 0049 (0) 1762 4838473

Kurpark Bad Wörishofen

Website Bad Wörishofen

Basilika und Kloster Ottobeuren

Website Marktgemeinde Ottobeuren
Website Benediktinerabtei Ottobeuren

Kartause Buxheim

Website Kartause Buxheim

Bauernhofmuseum Illerbeuren

Website Schwäbisches Bauernhofmuseum Illerbeuren

Kreisstadt Mindelheim im Unterallgäu

Website der Stadt Mindelheim

Stadt Memmingen

Website der Stadt Memmingen

Essen und Trinken

Website Brauerei-Gasthof Laupheimer
Website Antik-Hof Harzenetter
Website Landgasthof zum Schwanen
Website Bäckerei & Café SchützenBäck
siehe auch Websites Mindelheim und Ottobeuren

 


Kontakt

Gärten Höllberg
Johanna und Dr. Werner Müller
Höllberg 14
87754 Kammlach

Tel. 0049 (0) 8336 1791
Fax. 0049 (0) 8336 800746
E-Mail wh-mueller@t-online.de

Öffnungszeiten und Eintritt

Die Gärten sind ab Mitte Mai bis Mitte Juni geöffnet:

Für Gruppen (min. 10 Personen) ist eine Besichtigung nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfragen am besten per E-Mail.

Für Einzelpersonen sind die Gärten am letzten Wochenende im Mai sowie die beiden ersten Wochenenden im Juni jeweils Samstag/Sonntag von 11 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Gärten werden auch für Hochzeitsfotos angefragt. Gegen einen Unkostenbeitrag von 150 EUR ist das nach Voranfrage möglich.

Unkostenbeitrag: 6 EUR / Person
Kinder bis 16 Jahre frei
Auf Wunsch Führung: 75 EUR
(Dauer ca. 1,5 Std.)

Wichtige Hinweise

Das Betreten der Gärten erfolgt auf eigene Gefahr.

Hunde haben aus Sicherheits- und Hygienegründen keinen Zugang zu den Gärten.

Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt, da sich auf dem Gelände ungesicherte Wasserflächen befinden. Eltern haften für Ihre Kinder.